Bekanntmachung Einbeziehungssatzung Haunzenbergersöll
Die Gemeinde Bodenkirchen hat mit Beschluss vom 19.09.2023 die Einbeziehungssatzung Haunzenbergersöll in der Fassung vom 19.09.2023 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.